Bekanntmachung zur Funktion des Wahlleiters

Da der amtierende Ortsbürgermeister als Bewerber an der Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin teilnimmt, kann er gem. § 59 Abs. 1 i.V.m. § 7 KWG bei dieser Wahl nicht Wahlleiter sein. Für die Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Hetzerath übernimmt somit Herr Hans-Peter Stoffels, Matthias-Jacoby-Straße 2, 54523 Hetzerath, die Funktion des Wahlleiters für die Dauer des Wahlverfahrens.