Ortsdurchfahrtsverbot für LKW aufgehoben

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

eine schlechte Nachricht für unseren Ort. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Verkehrsanordnung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Sperrung der Ortsdurchfahrt L 141 für Lastkraftwagen über 7,5 t als rechtlich sehr bedenklich und nicht haltbar gesehen. Deshalb hat die Kreisverwaltung die Anordnung aufgehoben.

Eine Firmengruppe aus dem Nachbarort hat gegen die Anordnung Widerspruch erhoben und beim Verwaltungsgericht Trier die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragt. Das Verwaltungsgericht hatte für den 02.03.2021 zu einem Erörterungstermin geladen. In dem Termin führte der vorsitzende Richter aus, dass er beabsichtigt, dem Antrag stattzugeben. Er hält die von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erlassene Verkehrsanordnung aus vielen Gründen für rechtswidrig. Die Kreisverwaltung hat es sich zu einfach gemacht und die notwendige Sorgfalt beim Erlass der Anordnung außer Acht gelassen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Verbotsschilder abgebaut werden und die Lastkraftwagen wieder uneingeschränkt durch den Ort fahren dürfen. Ein herber Rückschlag für die Wohn- und Lebensqualität in unserem Ort.

Andere Unternehmen aus den Nachbarorten hatten bereits vor der Sperrung ihren LKW-Verkehr durch den Ort reduziert. Für die klagende Unternehmensgruppe mit ihren grauen und farbigen Lastkraftwagen kam dies trotz einiger Gespräche nicht in Betracht. Für sie zählt offenbar nur der Profit und nicht das Wohl der Bewohner im Ort. Aus diesem Verhalten ziehen wir unsere Konsequenzen.

Ich werde mich mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung zusammensetzen, um die Situation zu besprechen. Wir werden die Aufhebung der Sperrung nicht hinnehmen und rechtliche Schritte mit der Hilfe eines Fachanwalts prüfen.

Werner Monzel, Ortsbürgermeister