Hier finden Sie ein Verzeichnis der Regelungen (Satzungen, Ordnungen, usw.) der Ortsgemeinde Hetzerath und der Organisationen, an denen die Ortsgemeinde noch beteiligt ist.
Satzungen sind Rechtsvorschriften, die von einer Gemeinde im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze erlassen werden können. Das Satzungsrecht wurde den Gemeinden sowohl für Selbstverwaltungsaufgaben als auch für Auftragsangelegenheiten verliehen. Satzungen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Benutzungsordnung Bürgerhaus ![]()
Gebührensatzung Bürgerhaus ![]()
Bolzplatzsatzung ![]()
Schutzhüttensatzung ![]()
Friedhofsatzung ![]()
Gebührensatzung Friedhof ![]()
Hundesatzung ![]()
Erschliessungssatzung ![]()
Ausbaubeitragssatzug (Einzelstraßenabrechnung) ![]()
Hauptsatzung ![]()
Rechtliche Regelungen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, die für alle Bürger in den Ortsgemeinden gelten:
Gefahrenabwehrverordnung ![]()
Satzung bezüglich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ![]()
Zweckverbände mit Beteiligung der Ortsgemeinde Hetzerath:
Verbandsordnung Industriepark Region Trier (IRT) ![]()
Unter diesem Link können Sie sich zum Öffnen der Berichte kostenlos den Adobe Reader herunterladen.