Die zehn aufgestellten Hundestationen im Ort werden gut genutzt. Leider gibt es Hundehalter, denen dieser Service egal ist und die Hinterlassenschaft ihres Vierbeiners auf Gehwegen, in Vorgärten und an Wegerändern liegen lassen. Es wird auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 27.11.2019 hingewiesen. Danach sind Halter und Führer von Hunden verpflichtet, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Wer dies nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.