Zurückschneiden von Bewuchs an Straßen und Wegen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

leider ist festzustellen, dass an vielen Stellen im Ort der Bewuchs von Anliegergrundstücken die Benutzung von Fuß- und Radwegen und Straßen beeinträchtigt. Es ist das Lichtraumprofil einzuhalten. Das Lichtraumprofil ist der Raum, der freigehalten werden muss, um den Verkehr zu ermöglichen. Über einem Radweg und auch einem Fußgängerweg ist ein Raum von mindestens 2,50 m Höhe freizuhalten, über einer Straße für den Autoverkehr von mindestens 4,50 m.

Die Anlieger werden gebeten, notwendige Arbeiten auszuführen.

Werner Monzel, Ortsbürgermeister